Anguckallergie

Inez Maus
Blogbeitrag 1. April 2018
Die Darstellung der Gefahr, dass Autismus bei immer besserem Verständnis des menschlichen Genoms durch pränatale Gentests ausgerottet wird, geistert seit einiger Zeit durch das Internet. Zur Ausrottung von Autismus braucht es allerdings nicht einmal die vollständige Entzifferung des menschlichen Genoms. Bereits eine Liste mit maßgeblich am Autismus beteiligten Genveränderungen und entsprechende Screening-Verfahren könnten entscheidend dazu beitragen, Autismus zu reduzieren. Autoren, die diese Gefahr heraufbeschwören, machen potentielle Mütter dafür verantwortlich, dass diese, sowie derartige Tests vorhanden sind, durch gezielte Abtreibungen für die Ausrottung von Autismus sorgen werden. Mehr oder weniger unausgesprochen steht die Forderung im Raum, dass diese Föten nicht abgetrieben werden dürfen, da sonst die genetische Vielfalt nicht erhalten bleibt. Wir leben in einem Land, wo jede Frau das Recht hat, ihr ungeborenes Kind bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abzutreiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das ungeborene Kind Schädigungen trägt, momentan nicht in die Karriereplanung passt oder die Familienplanung bereits als abgeschlossen betrachtet wurde. Sollen nun in Zukunft werdende Mütter, die ein Kind mit Autismus, mit dem Down-Syndrom oder einer anderen pränatal diagnostizierbaren Variante tragen, dieses Recht nicht mehr erhalten, weil sie verpflichtet werden, die genetische Vielfalt zu erhalten? Wer verpflichtet sie dazu? Vermutlich sind dies Autoren, die nie ein Kind zur Welt gebracht haben. Die nicht wissen, wie es ist, jahrelang mit extremem Schlafmangel leben zu müssen. Die nicht die brutale Hilflosigkeit kennen, wenn man dem eigenen Kind nicht helfen kann, es nicht versteht, es nicht einmal berühren darf. Die nie den Anfeindungen und Beschuldigungen einer den Eltern nicht wohlwollenden Umgebung ausgesetzt waren. Die die Dinge rational, aber nicht aus dem eigenen Erleben betrachten. Ich würde aus persönlichen, keineswegs religiösen Gründen kein Kind abtreiben. Jetzt mag der Leser anmerken, dass dies leicht gesagt ist, wenn man nie in einer derartigen Situation gewesen war. In einer meiner Schwangerschaften wurde per Ultraschall ein Hydrocephalus (Wasserkopf) beim ungeborenen Kind diagnostiziert. Ich habe dieses Kind nicht abgetrieben, aber all das durchlitten, was eine derartige Feststellung durch einen Arzt mit sich bringt. Und die spätere Erleichterung, dass es eine Fehldiagnose war, machte das nicht ungeschehen. Ich weiß, was es bedeutet, ein Kind mit Autismus zu haben. Ich kenne die Verzweiflung, die die Sprachlosigkeit des eigenen Kindes bei Eltern auslösen kann. Ich fühle noch heute, wie kraftraubend jeder einzelne Tag sein konnte. Aber ich weiß auch, welche Stärken mein Kind hat und wie es seine Zuneigung äußert. Ich weiß, wie sehr ich es liebe und dass ich es auf keinen Fall abgetrieben hätte. Trotzdem würde ich niemals von werdenden Müttern fordern, dass sie einen Fötus mit Autismus um jeden Preis austragen müssen. Dass sie ihr Recht auf Abtreibung für ein „höheres“ Anliegen aufgeben sollen. Und ich verurteile keine Mutter, die ein potentiell behindertes Kind abtreibt, egal aus welchen Gründen, denn in unserem Land hat sie das Recht dazu, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Jede werdende Mutter kann diese Entscheidung nur für sich allein oder mit ihrem Partner treffen und muss dann mit den Konsequenzen, wie immer diese sein mögen, leben. Meinen Respekt haben sie alle.
Etwas andere Gedanken zum Weltautismustag: Abtreibung bei Autismusverdacht?
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