Anguckallergie

Inez Maus
Blogbeitrag 23. November 2019
„Ich habe die Kinder nur von außen gesehen.“
© Inez Maus 2014–2024
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Vor mehr als zehn Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Einiges hat sich seitdem verbessert, vieles gibt es noch zu tun. Artikel 24 fordert ein integratives Bildungssystem, also das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Eltern eines behinderten Kindes bleibt somit seit Ratifizierung der UN-BRK die schmerzliche Erfahrung, ihren Schulanfänger an der Regelschule des Einzugsgebietes anmelden zu müssen, um ihn sofort wieder abzumelden, weil diese Schule wie fast alle anderen Regelschulen keine behinderten Kinder aufnimmt, erspart. Eltern eines behinderten Kindes bleibt ebenso die Erfahrung erspart, das Verfahren eines Förderausschusses durchlaufen zu müssen, um an dessen Ende eine Förderschule zugewiesen zu bekommen, ohne den geringsten Einfluss auf diese Entscheidung zu haben. Und ihnen bleibt erspart, den Geschwistern erklären zu müssen (und es nicht so recht zu können), warum der autistische Bruder nicht an der Grundschule lernen darf, sondern eine Schule für Körperbehinderte besuchen muss, obwohl er keine Körperbehinderung hat. Regelschulen können Schülern mit Behinderung den Zugang heute nicht mehr verweigern. Allerdings sind viele Schulen damit überfordert, behinderte Schüler adäquat zu beschulen. Es mangelt an dafür ausgebildeten Pädagogen, an Räumen, an Material … Gerade wenn es sich um Schüler mit nicht sichtbaren Behinderungen wie Autismus handelt, kommt es immer noch viel zu häufig vor, dass Anpassung im Sinne von „sie/er solle sich mal ein bisschen anstrengen/zusammenreißen/Mühe geben“ gefordert wird. Gelingende Inklusion hängt meiner eigenen Erfahrung zufolge weniger von den äußeren Gegebenheiten, sondern im Wesentlichen von dem Engagement und der Einstellung der beteiligten Pädagogen ab. So kann – wie im Fall von Benjamin, meinem autistischen Sohn – die Beschulung an einem Förderzentrum in einer Klasse mit 7 Schülern und zwei ständig anwesenden Pädagogen komplett misslingen. Die Beschulung an einer Regelschule mit 24 Schülern in der Klasse, wechselnden Fachlehrern sowie Räumen und einer nur stundenweise anwesenden Schulhelferin verlief dagegen erfolgreich – das war vor Inkrafttreten der UN-BRK. Aufgeschlossene, verständnisvolle und engagierte Pädagogen sind der größte Segen für ein autistisches Kind – nicht nur für ein autistisches Kind, eigentlich für jedes Kind, egal, ob mit oder ohne Behinderung. Die Rahmenbedingungen lassen sich dann meist so gestalten, dass die Beschulung funktioniert. Der Umkehrschluss gilt nur insoweit, dass gute materielle und organisatorische Bedingungen eine wesentliche Voraussetzung dafür sind, dass Erzieher und Lehrkräfte ihre pädagogischen Qualifikationen und ihre Ideen zum Tragen bringen können. Da, wo es noch nicht so gut läuft, Ihnen pauschal mangelndes Engagement vorzuwerfen, ist jedoch meist falsch und wenig hilfreich. Als ich Benjamin beim Abholen nach seinem ersten Schultag in der Regelschule fragte: „Und, wie findest du deine neue Klasse?“, antwortete er unverzüglich: „Ich weiß nicht. Ich habe die Kinder nur von außen gesehen.“ In sein Gefühle-Tagebuch ließ mich Benjamin an diesem Tag schreiben, dass er „interessiert“ war „am Unterricht in der neuen Schule“ und „zufrieden“, weil „du am Schulende gekommen bist“.