Anguckallergie

Inez Maus
Blogbeitrag 14. August 2021
Einschulung
© Inez Maus 2014–2024
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Der heutige Sonnabend ist ein warmer, trockener Tag in Berlin, der zehn Sonnenstunden bringen wird. Ein perfekter Tag für die Schuleinführung. In Berlin finden die Einschulungsfeiern traditionell am Ende der ersten Schulwoche nach den Sommerferien statt. Dazu wird der Sonnabend genutzt, sodass die Erstklässler am darauffolgenden Montag eine Woche später als die anderen Schüler und Schülerinnen mit dem Unterricht starten. Allerdings findet die Einschulungsfeier nicht für alle Kinder an einem Sonnabend statt. Viele Förderschulen verlegen die Feierlichkeit aus organisatorischen Gründen um einen Tag auf den Freitag davor. Als Erklärung wird angegeben, dass die Schulwegtransporte am Sonnabend nicht stattfinden. Dabei geht es nicht um den Transport der zukünftigen Schüler und Schülerinnen, denn die werden von ihren Angehörigen zur Einschulung gebracht. Es geht um bereits beschulte Kinder, die am kulturellen Rahmenprogramm teilnehmen sollen und die beförderungsbedürftig sind. Dies fühlt sich wie eine doppelte Ausgrenzung an, die ich jedes Jahr wieder spüre, wenn in den Nachrichten im August oder Anfang September die bevorstehende Einschulung angekündigt wird, wenn ich davon höre, dass Kinder eingeschult werden, wenn ich sie mit ihren Zuckertüten in unserem Wohngebiet sehe. Benjamin, mein autistischer Sohn, wurde an einem Freitag eingeschult – aus genau dem oben beschriebenen Grund. Zuvor mussten wir unseren Sohn in der Grundschule unseres Einzugsgebietes anmelden und gleich wieder abmelden, um der Bürokratie Genüge zu tun. Es war die Zeit vor dem Inkrafttreten der UN-BRK und somit hatten wir mit einem behinderten Kind, bei dem die Schulärztin eine geistige Retardierung vermutete, keine freie Wahl der Schule, sondern mussten uns der Förderschulzuweisung der Schulbehörde beugen. Wir hatten auch nicht die freie Wahl, unser Kind einer bestimmten Förderschule anzuvertrauen, weil es dort aus unserer Sicht als Eltern besser gefördert werden würde. Für die Geschwister – besonders den älteren Bruder – warf dieses Prozedere viele Fragen auf: Wieso darf ein Kind mit Behinderung nicht mit nicht behinderten Kindern gemeinsam lernen? Besonders schwierig gestaltete sich die Erklärung dadurch, dass man Autismus nicht am Äußeren erkennen kann und dass man als Eltern eine Entscheidung zu erklären versucht, die man selbst nicht versteht, kaum erklären kann und eigentlich auch nicht erklären will. Der ältere Bruder musste für die Teilnahme an Benjamins Einschulungsfeier einen Tag von der Schule freigestellt werden. Er musste seinen Freunden erzählen, dass sein Bruder die Förderschule besuchen wird – unabhängig davon, ob er das wollte oder nicht, unabhängig davon, ob er schon bereit dafür war, solche Dinge mit seinen Mitschülern zu teilen, denn ein solches Teilen bringt weitere Fragen mit sich. Am Sonnabend nach Benjamins Einschulung bleiben wir zu Hause. Es hätte geschmerzt, überall im Wohngebiet die Schulanfänger zu sehen, all die Kinder zu sehen, mit denen mein Sohn nicht gemeinsam lernen durfte, deren Schule er nicht besuchen durfte. Und es hätte geschmerzt, die Geschwister der Freunde meiner anderen Kinder zu sehen, die gerade eingeschult wurden … Eine Bewilligung von wenigen Schulwegtransporten für einen einzigen Tag im Jahr hätte vielen Kindern – nicht nur den behinderten oder beeinträchtigten, sondern auch den Geschwistern – ein großes Stück Normalität geben können. Die vorgezogene Einschulung an Förderschulen wird aber immer noch vielerorts in Berlin praktiziert. Die Einschulung unseres ersten Kindes verlief ebenfalls nicht so, wie wir es uns ausgemalt hatten. Das hatte allerdings nichts mit dem Schulsystem oder mit Schulwegtransporten zu tun, sondern damit, dass Benjamin die Anwesenheit vieler Menschen in diesem Alter nicht aushalten konnte und darauf mit auffälligem Verhalten reagierte. So beschlossen wir, dass mein Mann mit Benjamin zu Hause bleibt und dass nur ich sowie die Großeltern meinen Sohn zur Einschulungsfeier begleiten. Die anschließende Feier fand zu Hause mit ausgewählten Gästen statt. Lediglich die Schuleinführung unseres dritten Kindes verlief so, wie man es kennt und von einer Einschulung erwartet. Die ganze Familie konnte anwesend sein und sogar ein Mittagessen im Restaurant erwies sich ebenfalls dank guter Vorbereitung und Organisation als möglich. In diesem Jahr ist nun alles ein bisschen anders. Aufgrund der pandemischen Lage gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vor, dass die Einschulungsfeiern ab dem 12. August 2021 bis zum 14. August 2021 durchgeführt werden können. Diese Regel ermöglicht es, die Einschulungsfeierlichkeiten gestaffelt in jeweils kleinerem Rahmen durchzuführen. Somit sorgt die aktuelle Lage dafür, dass Bedingungen sich plötzlich angleichen, dass Unterschiede verwischen. Das ist natürlich keine Leistung im Sinne der Inklusion, aber es bleibt zu hoffen, dass diese aufgeweichten Regeln dafür sorgen, dass sich die vormals strikte, auf rein organisatorischen und vielleicht auch finanziellen Möglichkeiten begründete Regel nicht wieder etabliert. Jedes Bundesland hat eigene Regeln, die die Beschulung und damit auch die Einschulung betreffen. Von daher freue ich mich, wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser, mir ähnliche oder gänzlich andere Erfahrungen zu diesem Thema schreiben. Nachtrag am 26.08.2021: Das Thema Schule im Allgemeinen und Schuleinführung im Besonderen ist eines, das viele berührt, bewegt und beschäftigt. Deutlich zu merken ist dies an den Zuschriften, die mich zu diesem Artikel erreichten. Liebe Leserinnen und Leser, vielen Dank, dass Sie Ihre Gedanken zu diesem Thema mit mir geteilt haben. Einige Leserinnen schrieben mir, dass sie am Tag des Erscheinens des Artikels an einer Einschulungsfeier in einer Regelschule teilgenommen haben, und erzählten mit Freude von den Ereignissen. Andere berichteten mir von bevorstehenden Einschulungen oder davon, dass die Einschulung eines Familienmitgliedes ohne Feierlichkeit formal an einem Wochentag vorgenommen wird. Dieser Teil der Zuschriften bezog sich auf das Ereignis der Einschulung, wobei Behinderung oder Förderschule keine Themen waren. Auch Gäste meines Blogs, die keinen persönlichen Bezug zum Thema Förderschule haben, gaben mir Feedback. Eine Leserin schrieb beispielsweise: „Danke für Ihre Gedanken zu nicht vorhandener Inklusion bei der Einschulung in Sonderschulen. Darüber hatte ich noch nie nachgedacht. Es ist interessant, auf die Befindlichkeiten anderer aufmerksam gemacht zu werden.“ Ein Teil der Zuschriften beschäftigten sich mit unzureichenden Bedingungen für Kinder mit bestimmten Behinderungen an Förderschulen. Diese Aussagen lassen sich mit Sicherheit nicht verallgemeinern, denn Blogartikel, die schwierige Themen ansprechen, erleichtern es den Lesern und Leserinnen, ihre Sorgen und Nöte zu teilen. Diese Zuschriften zeigen aber, wie viel Handlungsbedarf hier in jeder Hinsicht noch besteht. Die Erfahrungen einer alleinstehenden Mutter von Zwillingen ergänzen meinen Artikel um eine interessante Facette. Diese Mutter berichtete, dass eine ihrer Töchter an der Förderschule eingeschult wurde, weil die Regelschule sie nicht aufnehmen konnte. Die andere Tochter wurde an der Regelschule des Einzugsgebietes eingeschult. Sie ist traurig, weil ihre Töchter nicht gemeinsam eine Schule besuchen können, aber meint: „Durch die Freitagregel bei der Einschulung konnte ich wenigstens bei der Einschulung von beiden Kindern dabei sein.“